AGB.
§1 Geltungsbereich, Vertragspartner & Abwehrklausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Dienstleistungen von REDAPPLE — Topcuoglu & Karababa GbR, Tübinger Straße 55, 71032 Böblingen (nachfolgend „Agentur") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen; im Zweifel werden mit Verbrauchern individuelle Vereinbarungen getroffen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss & Leistungsfristen
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Bestätigung eines Angebots der Agentur in Schrift- oder Textform (einschließlich E-Mail, qualifizierter elektronischer Signatur oder über ein Kundenportal), (b) Unterzeichnung eines gesonderten Agenturvertrags oder (c) Beginn der für den Kunden erkennbaren tatsächlichen Umsetzung des Auftrags durch die Agentur.
(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Branding, UI/UX-Design, Web- und App-Entwicklung, Content-Erstellung oder Werbemaßnahmen) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Agenturangebots.
(3) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail) oder eines Zusatzvertrags. Mehrkosten, die durch spätere Änderungswünsche des Kunden entstehen, werden nach den vereinbarten Stundensätzen der Agentur abgerechnet.
(4) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart und als „fix" bezeichnet wurden. Bei fehlenden oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Kunden (z. B. Bereitstellung von Daten oder Freigaben) verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden & Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Vertragserfüllung aktiv und rechtzeitig. Er stellt der Agentur alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Texte, Logos, hochauflösenden Medien, Corporate-Identity-Vorgaben und Zugangsdaten unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Fotos, Grafiken, Schriften, Marken) frei von Rechten Dritter sind und nicht das Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht verletzen.
(3) Eine Pflicht der Agentur zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Materialien besteht nicht. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, angemessenen Rechtsverfolgungskosten und Schadenssummen frei, die aus einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden bereitgestellten Materialien resultieren.
§4 Projektschritte, Meilensteine & Abnahme
(1) Bei umfangreichen Entwicklungsprojekten ist die Agentur berechtigt, Teilergebnisse als Meilensteine zu definieren. Diese Zwischenergebnisse (z. B. Wireframes, Design-Mockups, Pre-Alpha-Frontend) werden dem Kunden zur Freigabe für den jeweils nächsten Prozessschritt vorgelegt.
(2) Der Kunde nimmt das vertragsgemäß fertiggestellte Werk innerhalb von 14 Kalendertagen ab Anzeige der Fertigstellung bzw. Bereitstellung eines Staging-Links ab.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung wesentlicher Mängel in Textform und nutzt der Kunde das Werk produktiv (z. B. Onlineschaltung, Launch, Verwendung der Werbematerialien), gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen wesentlicher, gerügter Mängel gilt diese Abnahmefiktion nicht.
(4) Unwesentliche Mängel, welche die Funktionsfähigkeit nicht nennenswert beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§5 Vergütung, Abschlagszahlungen, Zahlungsbedingungen & Verzug
(1) Alle genannten Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgendes Standard-Abrechnungsmodell: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Vorlage des ersten vollständigen Layout-Designs und 30 % nach finaler Fertigstellung bzw. Übergabe. Für kleinere Projekte kann hiervon im Angebot individuell abgewichen werden.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) geltend zu machen sowie die aktive Betreuung, Staging-Domains, Schnittstellen oder laufende Werbemaßnahmen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend einzustellen.
§6 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur erbrachten schöpferischen Leistungen (Entwürfe, Prototypen, Quellcode, Grafiken, Texte, Konzepte) unterliegen, soweit Werkqualität gegeben ist, dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
(2) Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung auf den Kunden über (Rechtevorbehalt).
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Der Kunde darf zur bestimmungsgemäßen Nutzung technische Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting-Provider, Wartungsdienstleister) einsetzen; er bleibt für deren Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. Die Weiterübertragung an unbeteiligte Dritte, der eigenmächtige Weiterverkauf oder die Dekompilierung des Original-Quellcodes ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Agentur unzulässig.
(4) Die Agentur ist berechtigt, sich auf den fertiggestellten Produkten, im Impressum, im Quellcode oder in den Metadaten dezent als Urheber zu nennen (z. B. „by REDAPPLE"), sofern nicht ausdrücklich eine White-Label-Regelung vereinbart wurde.
§7 KI-Einsatz, Lizenzbeschränkungen & Open-Source-Module
(1) Die Agentur behält sich vor, Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI), Code-Generatoren oder automatisierte Design- und Lokalisierungsassistenten als Hilfsmittel zur Effizienz- und Qualitätssteigerung einzusetzen. KI-gestützt erzeugte Inhalte werden vor Auslieferung durch die Agentur fachlich geprüft und überarbeitet.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass vollständig oder in wesentlichen Teilen KI-generierte Inhalte (Texte, Bildbestandteile) nach derzeitiger Rechtslage möglicherweise keine schutzfähigen Werke im Sinne des UrhG darstellen und nicht in jedem Fall marken- oder geschmacksmusterrechtlich monopolisiert werden können. Das diesbezügliche Risiko der Schutz- und Eintragungsfähigkeit solcher Bestandteile trägt der Kunde.
(3) Bei der Webentwicklung greift die Agentur regelmäßig auf standardisierte Open-Source-Bibliotheken zurück (z. B. Astro, React, Tailwind, GSAP). Diese unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0), deren Bedingungen der Kunde nach Übergabe zu beachten hat.
§8 Gewährleistung für Sachmängel & Nachbesserung
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und nach bestem Fachwissen umgesetzt wurden.
(2) Der Kunde rügt Mängel an Programmierung, Layout oder Textinhalt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe oder Produktivschaltung, in Textform und unter Angabe der Fehlermeldung bzw. Symptome. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die durch diese Rügepflicht nicht verkürzt werden; nicht offen erkennbare (versteckte) Mängel können auch nach Ablauf der 14 Tage innerhalb der gesetzlichen Fristen gerügt werden.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung) zu. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen; gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit Mängel auf eigenmächtigen nachträglichen Quellcode-Änderungen, Datenbankmanipulationen oder unautorisierten Eingriffen durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
§9 Haftung, Höhere Gewalt & Drittsysteme
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei der Übernahme einer Garantie sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Agentur haftet nicht für zeitweise Betriebsunterbrechungen, Performance-Einbrüche, API-Sperren oder Systemausfälle bei beauftragten Drittsystemen (z. B. Hosting-Infrastrukturen, Datenbank-Provider, Bezahldienstleister oder Suchmaschinendienste), soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der Agentur beruhen. Der Kunde wird bei Störungen solcher Drittsysteme im Rahmen des Zumutbaren auch selbst mit dem jeweiligen Anbieter zusammenwirken.
(5) Die rechtliche – insbesondere wettbewerbs-, marken- und geschmacksmusterrechtliche – Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der durch die Agentur kreierten Namen, Designs, Slogans oder Marken obliegt dem Kunden auf eigenes Risiko. Eine markenrechtliche Recherche schuldet die Agentur nur bei ausdrücklicher gesonderter Beauftragung.
§10 Portfolio, Eigenwerbung & Referenzen
(1) Sofern der Kunde nicht aus berechtigten Geheimhaltungsgründen in Textform widerspricht, ist es der Agentur gestattet, fertiggestellte Projekte, Layouts und das Firmenlogo des Kunden zum Zweck der Referenzpräsentation und Eigenwerbung zu nutzen.
(2) Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Case Studies auf der Agenturwebsite (www.redapple.agency), die Verbreitung über geschäftliche Social-Media-Kanäle, Newsletter und Präsentationen sowie die Einreichung bei Design- und Kreativ-Awards.
§11 Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse, Betriebsstrukturen, Kalkulationsmodelle und Kundendaten vertraulich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde gibt nicht freigegebene Zwischenstände, Entwürfe und Arbeitsversionen nicht ohne Zustimmung der Agentur an unbeteiligte Dritte weiter, um Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte der Agentur zu wahren.
(3) Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung. Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
§12 Geltendes Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Agentur in Böblingen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Letzte Aktualisierung
Juni 2026
Rechtsvorbehalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden für das Jahr 2026 sorgfältig erstellt. Sie stellen keine formelle Rechtsberatung dar, sondern regeln das Geschäftsverhältnis. Für die absolute Vollständigkeit wird kein Gewähr übernommen.